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Betreff: PM: Untere Bauaufsicht: Hauseigentümer sollten "Kappendecken" in Kellern prüfen
Pressemitteilung Nr. 299 28.10.2026
Untere Bauaufsicht: Hauseigentümer sollten „Kappendecken“ in Kellern prüfen
Aus aktuellem Anlass empfiehlt die Untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisstadt Neunkirchen allen Hausbesitzern, in deren Kellern eine sogenannte „Kappendecke“ verbaut ist, diese Konstruktionen zu prüfen. Diese Konstruktionen und andere Stahlträgerdeckenkonstruktionen wurden insbesondere nach dem Krieg – gefördert von der Nähe zu den Stahlwerken – im Saarland oft verbaut.
In der vergangenen Woche ist im Neunkircher Stadtteil Ludwigsthal eine solche Kellerdecke eingestürzt. In der Vergangenheit hatte es bereits mehrere solcher Deckeneinstürze gegeben. So stürzte bereits vor Jahren in Wiebelskirchen eine Decke ein, wodurch auch eine Gasleitung beschädigt wurde und Gas in erheblichem Umfang ausströmen konnte.
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sollten prüfen, ob es kritische Veränderungen an dieser Art von Konstruktion gibt. In vielen Fällen ist der Auflagerbereich der Stahlträger betroffen, die in einem feuchten Mauerwerk stecken. Verantwortlich für die Sicherheit – wie Statik, Brandschutz usw. – eines Gebäudes und dessen Bauteile sind Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer.
Es gibt zahlreiche Sanierungskonzepte von Ingenieuren, die kostengünstig auszuführen sind. Die Untere Bauaufsichtsbehörde warnt dabei vor Eigenleistung ohne Beteiligung eines Bauingenieurs.
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