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Von: Saarwellingen aktuell
Absender: •••@saarwellingen.de
An: Unsere Redaktion
Betreff: PM: Durchfahrverbot Höhenstraße, Ortsteil Reisbach
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie eine Pressemitteilung über eine dauerhafte verkehrsrechtliche Anordnung in der Gemeinde Saarwellingen, Ortsteil Reisbach, mit der freundlichen Bitte um Veröffentlichung. Vielen Dank!
PM:
Durchfahrverbot Höhenstraße, Ortsteil Reisbach
Um die Verkehrssicherheit im Gewerbegebiet "Auf der Reisweiler Kupp" zu verbessern und den notwendigen Schwerlastverkehr zu erleichtern, wird in der Höhenstraße, Ortsteil Reisbach, im Abschnitt zwischen der Einmündung Heusweilerstraße/Hilgenbacher Höhe und der Einmündung zur L339 ein Durchfahrverbot für PKW mit dem Zusatzzeichen "Anlieger frei" eingerichtet.
Die Straße wird von mehreren Unternehmen genutzt, bei denen regelmäßig schwere Lastkraftwagen ein- und ausfahren. Durch die Einschränkung des PKW-Durchgangsverkehrs sollen vermeidbare Verkehrsbewegungen reduziert und die betrieblichen Fahr- und Rangiermanöver erleichtert werden.
Wichtig: Die Straße wird nicht vollständig für den PKW-Verkehr gesperrt. Das Zusatzzeichen "Anlieger frei" bedeutet, dass Personen, die ein konkretes Anliegen bei einem der dort ansässigen Unternehmen oder Grundstücke haben, die Straße weiterhin mit dem PKW befahren dürfen. Dazu zählen beispielsweise Beschäftigte auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz sowie Kunden, Besucher und Personen, die ein Unternehmen aufsuchen.
Untersagt ist lediglich die Durchfahrt mit dem PKW, wenn die Straße ausschließlich als Abkürzung oder Durchgangsstrecke genutzt wird und kein entsprechendes Anliegen im betroffenen Bereich besteht.
Der für die ansässigen Unternehmen notwendige LKW-Verkehr bleibt von der Regelung unberührt.
Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Beachtung.
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