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Von: Redaktion LK Regionalverband Saarbrücken
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Betreff: LAG Kommunale Frauenbeauftragte - PM - Sozialstaat modernisieren heißt Gleichstellung mitdenken
Sehr geehrte Journalist*innen,
anbei senden wir Ihnen eine Pressemitteilung der
Landesarbeitsgemeinschaft Kommunale Frauenbeauftragte im Saarland, deren
Sprecherin Mirjam Altmeier-Koletzki auch die Frauenbeauftragte des
Regionalverbandes ist:
Sozialstaat modernisieren heißt Gleichstellung mitdenken
LAG der kommunalen Frauenbeauftragten Saarland unterstützt die
Forderung nach einem verbindlichen Gleichstellungscheck
Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbeauftragten
Saarland unterstützt die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG)
kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen nach einem
verbindlichen Gleichstellungscheck bei sozialpolitischen Reformen.
Die derzeit diskutierten Reform- und Einsparvorhaben zeigen aus unserer
Sicht deutlich: Sozialpolitische Entscheidungen sind nicht
geschlechtsneutral. Maßnahmen können Frauen und Männer aufgrund ihrer
unterschiedlichen Lebens-, Erwerbs- und Familienverläufe in sehr
unterschiedlichem Ausmaß betreffen.
Gleichstellung muss deshalb von Beginn an Bestandteil politischer
Entscheidungen sein und darf nicht erst im Nachhinein geprüft werden.
Frauen übernehmen nach wie vor den überwiegenden Anteil der unbezahlten
Erziehungs-, Pflege- und Sorgearbeit. Sie reduzieren häufiger ihre
Erwerbstätigkeit für die Betreuung von Kindern oder die Pflege von
Angehörigen und verfügen deshalb im Durchschnitt über geringere
Einkommen und niedrigere Rentenansprüche. Auch bei der Alterssicherung
können sich geschlechtsspezifische Unterschiede zeigen, etwa bei der
Absicherung durch eine Hinterbliebenenrente. Besonders deutlich zeigen
sich diese strukturellen Unterschiede bei Alleinerziehenden, pflegenden
Angehörigen und Frauen mit niedrigen Einkommen.
Reform- und Sparvorhaben gleichstellungspolitisch bewerten
Vor diesem Hintergrund bewerten wir mehrere der derzeit diskutierten
Reform- und Einsparvorhaben mit Sorge:
Verkürzung des Elterngeldbezugs: Die geplante Verkürzung des
Elterngeldbezugs von 14 auf 12 Monate kann insbesondere Frauen treffen,
die aufgrund der nach wie vor ungleichen Verteilung von Familienarbeit
längere Erwerbsunterbrechungen übernehmen.
Zugang zu Pflegegraden: Ein erschwerter Zugang zu den Pflegegraden 1
bis 3 könnte die finanzielle und organisatorische Belastung von
Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erhöhen. Da Pflegearbeit nach
wie vor überwiegend von Frauen geleistet wird, sind auch hier
geschlechtsspezifische Auswirkungen zu erwarten.
Wohngeld: Einschränkungen beim Wohngeld können Menschen mit niedrigen
Einkommen besonders stark treffen. Dazu gehören überproportional viele
Frauen, etwa aufgrund von Teilzeitarbeit, Erziehungszeiten,
Pflegeverpflichtungen oder niedrigen Rentenansprüchen.
Unterhaltsvorschuss: Veränderungen beim Unterhaltsvorschuss betreffen
in besonderem Maße Alleinerziehende und damit überwiegend Frauen. Eine
Kürzung oder Einschränkung dieser Leistung würde die finanzielle
Situation vieler Ein-Eltern-Familien zusätzlich belasten.
Auch die Diskussion um die rentenrechtliche Absicherung pflegender
Angehöriger macht deutlich, wie wichtig eine frühzeitige
gleichstellungspolitische Bewertung sozialpolitischer Reformen ist.
Pflege darf nicht unsichtbar bleiben – weder gesellschaftlich noch in
der sozialen Sicherung.
Sparmaßnahmen dürfen bestehende Ungleichheiten nicht verstärken
Jede einzelne Maßnahme kann erhebliche Auswirkungen auf die
Lebenssituation von Menschen haben. In ihrer Summe besteht jedoch die
Gefahr, dass bestehende strukturelle Benachteiligungen weiter verschärft
werden.
Bei politischen Reformen darf deshalb nicht allein betrachtet werden,
wie viel der Staat einspart. Ebenso wichtig ist die Frage:
Wer trägt die tatsächlichen Kosten dieser Einsparungen?
Wenn staatliche Leistungen reduziert werden, können finanzielle
Belastungen und zusätzliche Sorgearbeit in private Haushalte verlagert
werden. Dort werden sie häufig von Frauen aufgefangen – durch
zusätzliche unbezahlte Pflege- und Betreuungsarbeit, durch eine
Reduzierung der Erwerbstätigkeit oder durch den Verzicht auf notwendige
Leistungen.
Das kann langfristig nicht nur die wirtschaftliche Eigenständigkeit von
Frauen beeinträchtigen, sondern auch Altersarmut und soziale
Ungleichheit verstärken.
Eine zukunftsfähige Sozialpolitik muss daher die unterschiedlichen
Lebensrealitäten von Frauen und Männern berücksichtigen. Gleichstellung
ist keine freiwillige Zusatzprüfung, sondern eine Voraussetzung für
sozial gerechte politische Entscheidungen.
Unsere Forderungen
Die LAG der kommunalen Frauenbeauftragten Saarland schließt sich daher
den Forderungen der BAG kommunaler Frauenbüros und
Gleichstellungsstellen an:
Alle sozialpolitischen Reform- und Sparmaßnahmen müssen verbindlich auf
ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer geprüft werden.
Geschlechterdifferenzierte Daten und Verteilungsanalysen müssen
systematisch erhoben und in politische Entscheidungsprozesse einbezogen
werden.
Gleichstellung muss als Querschnittsaufgabe verbindlich in allen
sozialpolitischen Entscheidungen verankert werden.
Die mittel- und langfristigen Folgen politischer Maßnahmen für Frauen
und Männer müssen transparent dargestellt werden.
Besondere Aufmerksamkeit muss den Lebenslagen von Alleinerziehenden,
pflegenden Angehörigen, Menschen mit niedrigen Einkommen und Personen
mit unterbrochenen Erwerbsbiografien gelten.
Wir fordern eine Sozialpolitik, die Einsparungen nicht dort vornimmt,
wo sie bestehende Ungleichheiten verschärfen und gesellschaftlich
notwendige Sorge-arbeit weiter ins Private verlagern.
Sozialstaat modernisieren heißt Gleichstellung mitdenken.
Anhänge
- lag_pm_sozialstaat.pdf415 KB
- smime.p7s6 KB