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Betreff: LAG Kommunale Frauenbeauftragte - PM - Sozialstaat modernisieren heißt Gleichstellung mitdenken

Sehr geehrte Journalist*innen, anbei senden wir Ihnen eine Pressemitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft Kommunale Frauenbeauftragte im Saarland, deren Sprecherin Mirjam Altmeier-Koletzki auch die Frauenbeauftragte des Regionalverbandes ist: Sozialstaat modernisieren heißt Gleichstellung mitdenken LAG der kommunalen Frauenbeauftragten Saarland unterstützt die Forderung nach einem verbindlichen Gleichstellungscheck Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbeauftragten Saarland unterstützt die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen nach einem verbindlichen Gleichstellungscheck bei sozialpolitischen Reformen. Die derzeit diskutierten Reform- und Einsparvorhaben zeigen aus unserer Sicht deutlich: Sozialpolitische Entscheidungen sind nicht geschlechtsneutral. Maßnahmen können Frauen und Männer aufgrund ihrer unterschiedlichen Lebens-, Erwerbs- und Familienverläufe in sehr unterschiedlichem Ausmaß betreffen. Gleichstellung muss deshalb von Beginn an Bestandteil politischer Entscheidungen sein und darf nicht erst im Nachhinein geprüft werden. Frauen übernehmen nach wie vor den überwiegenden Anteil der unbezahlten Erziehungs-, Pflege- und Sorgearbeit. Sie reduzieren häufiger ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen und verfügen deshalb im Durchschnitt über geringere Einkommen und niedrigere Rentenansprüche. Auch bei der Alterssicherung können sich geschlechtsspezifische Unterschiede zeigen, etwa bei der Absicherung durch eine Hinterbliebenenrente. Besonders deutlich zeigen sich diese strukturellen Unterschiede bei Alleinerziehenden, pflegenden Angehörigen und Frauen mit niedrigen Einkommen. Reform- und Sparvorhaben gleichstellungspolitisch bewerten Vor diesem Hintergrund bewerten wir mehrere der derzeit diskutierten Reform- und Einsparvorhaben mit Sorge: Verkürzung des Elterngeldbezugs: Die geplante Verkürzung des Elterngeldbezugs von 14 auf 12 Monate kann insbesondere Frauen treffen, die aufgrund der nach wie vor ungleichen Verteilung von Familienarbeit längere Erwerbsunterbrechungen übernehmen. Zugang zu Pflegegraden: Ein erschwerter Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 könnte die finanzielle und organisatorische Belastung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erhöhen. Da Pflegearbeit nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet wird, sind auch hier geschlechtsspezifische Auswirkungen zu erwarten. Wohngeld: Einschränkungen beim Wohngeld können Menschen mit niedrigen Einkommen besonders stark treffen. Dazu gehören überproportional viele Frauen, etwa aufgrund von Teilzeitarbeit, Erziehungszeiten, Pflegeverpflichtungen oder niedrigen Rentenansprüchen. Unterhaltsvorschuss: Veränderungen beim Unterhaltsvorschuss betreffen in besonderem Maße Alleinerziehende und damit überwiegend Frauen. Eine Kürzung oder Einschränkung dieser Leistung würde die finanzielle Situation vieler Ein-Eltern-Familien zusätzlich belasten. Auch die Diskussion um die rentenrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger macht deutlich, wie wichtig eine frühzeitige gleichstellungspolitische Bewertung sozialpolitischer Reformen ist. Pflege darf nicht unsichtbar bleiben – weder gesellschaftlich noch in der sozialen Sicherung. Sparmaßnahmen dürfen bestehende Ungleichheiten nicht verstärken Jede einzelne Maßnahme kann erhebliche Auswirkungen auf die Lebenssituation von Menschen haben. In ihrer Summe besteht jedoch die Gefahr, dass bestehende strukturelle Benachteiligungen weiter verschärft werden. Bei politischen Reformen darf deshalb nicht allein betrachtet werden, wie viel der Staat einspart. Ebenso wichtig ist die Frage: Wer trägt die tatsächlichen Kosten dieser Einsparungen? Wenn staatliche Leistungen reduziert werden, können finanzielle Belastungen und zusätzliche Sorgearbeit in private Haushalte verlagert werden. Dort werden sie häufig von Frauen aufgefangen – durch zusätzliche unbezahlte Pflege- und Betreuungsarbeit, durch eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit oder durch den Verzicht auf notwendige Leistungen. Das kann langfristig nicht nur die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen beeinträchtigen, sondern auch Altersarmut und soziale Ungleichheit verstärken. Eine zukunftsfähige Sozialpolitik muss daher die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern berücksichtigen. Gleichstellung ist keine freiwillige Zusatzprüfung, sondern eine Voraussetzung für sozial gerechte politische Entscheidungen. Unsere Forderungen Die LAG der kommunalen Frauenbeauftragten Saarland schließt sich daher den Forderungen der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen an: Alle sozialpolitischen Reform- und Sparmaßnahmen müssen verbindlich auf ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer geprüft werden. Geschlechterdifferenzierte Daten und Verteilungsanalysen müssen systematisch erhoben und in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Gleichstellung muss als Querschnittsaufgabe verbindlich in allen sozialpolitischen Entscheidungen verankert werden. Die mittel- und langfristigen Folgen politischer Maßnahmen für Frauen und Männer müssen transparent dargestellt werden. Besondere Aufmerksamkeit muss den Lebenslagen von Alleinerziehenden, pflegenden Angehörigen, Menschen mit niedrigen Einkommen und Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien gelten. Wir fordern eine Sozialpolitik, die Einsparungen nicht dort vornimmt, wo sie bestehende Ungleichheiten verschärfen und gesellschaftlich notwendige Sorge-arbeit weiter ins Private verlagern. Sozialstaat modernisieren heißt Gleichstellung mitdenken.

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