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Verbindlicher Gleichstellungscheck für sozialpolitische Reformen
Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbeauftragten Saarland fordert einen verbindlichen Gleichstellungscheck.
Die LAG richtet sich damit an die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen.
Die LAG verbindet den Gleichstellungscheck mit sozialpolitischen Reformen.
Die LAG bewertet die derzeit diskutierten Reformen als nicht geschlechtsneutral.
Als Grund nennt die LAG die unterschiedlichen Lebens-, Erwerbs- und Familienverläufe von Frauen und Männern.
Die LAG sagt, sozialpolitische Entscheidungen könnten Frauen und Männer unterschiedlich stark treffen.
Die LAG fordert Gleichstellung von Beginn an in politische Entscheidungen aufzunehmen.
Die LAG will Gleichstellung nicht erst nachträglich prüfen.
Unterschiede bei unbezahlter Arbeit und Einkommen
In der Mitteilung nennt die LAG den überwiegenden Anteil von Frauen an unbezahlter Erziehungs-, Pflege- und Sorgearbeit.
Die LAG schreibt, Frauen reduzieren häufiger ihre Erwerbstätigkeit.
Frauen reduzieren die Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung von Kindern.
Frauen reduzieren die Erwerbstätigkeit wegen der Pflege von Angehörigen.
Die LAG sagt, deshalb haben Frauen im Durchschnitt geringere Einkommen.
Die LAG sagt, Frauen haben auch niedrigere Rentenansprüche.
Die LAG nennt geschlechtsspezifische Unterschiede auch in der Alterssicherung.
Die LAG nennt als Beispiel die Absicherung durch eine Hinterbliebenenrente.
Die LAG nennt diese Unterschiede besonders bei Alleinerziehenden.
Die LAG nennt diese Unterschiede besonders bei pflegenden Angehörigen.
Die LAG nennt diese Unterschiede besonders bei Frauen mit niedrigen Einkommen.
Vier Reformvorhaben im Blick
Die LAG bewertet mehrere Reform- und Einsparvorhaben mit Sorge.
Die LAG nennt als erstes Vorhaben die Verkürzung des Elterngeldbezugs.
Die geplante Verkürzung soll von 14 auf 12 Monate erfolgen.
Die LAG befürchtet eine besondere Wirkung auf Frauen.
Als Grund nennt die LAG die weiterhin ungleiche Verteilung von Familienarbeit.
Die LAG sagt, Frauen müssten dafür längere Erwerbsunterbrechungen übernehmen.
Die LAG nennt als zweites Vorhaben den Zugang zu Pflegegraden.
Der Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 soll erschwert werden.
Die LAG erwartet dadurch höhere Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Die LAG schreibt, Pflegearbeit werde nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet.
Die LAG sagt deshalb, geschlechtsspezifische Auswirkungen sind auch hier zu erwarten.
Die LAG nennt als drittes Vorhaben das Wohngeld.
Die LAG nennt mögliche Einschränkungen beim Wohngeld.
Die LAG erwartet starke Betroffenheit für Menschen mit niedrigen Einkommen.
Die LAG sagt, darunter seien überproportional viele Frauen.
Die LAG nennt Teilzeitarbeit als Grund für die stärkere Betroffenheit.
Die LAG nennt Erziehungszeiten als Grund für die stärkere Betroffenheit.
Die LAG nennt Pflegeverpflichtungen als Grund für die stärkere Betroffenheit.
Die LAG nennt niedrige Rentenansprüche als Grund für die stärkere Betroffenheit.
Die LAG nennt als viertes Vorhaben den Unterhaltsvorschuss.
Die LAG nennt Veränderungen beim Unterhaltsvorschuss.
Die LAG sagt, besonders Alleinerziehende seien betroffen.
Die LAG sagt, Alleinerziehende seien überwiegend Frauen.
Die LAG befürchtet, eine Kürzung oder Einschränkung würde belasten.
Die LAG sagt, die finanzielle Situation vieler Ein-Eltern-Familien würde zusätzlich belastet.
Die LAG bezieht auch die Diskussion zur rentenrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger ein.
Die LAG sagt, diese Diskussion zeige die Bedeutung einer frühzeitigen gleichstellungspolitischen Bewertung.
Die LAG fordert, Pflege dürfe nicht unsichtbar bleiben.
Die LAG meint dabei Pflege nicht nur gesellschaftlich.
Die LAG meint dabei Pflege auch nicht in der sozialen Sicherung.
Warnung vor zusätzlichen Belastungen
Die LAG sagt, jede einzelne Maßnahme könne erhebliche Auswirkungen haben.
Die LAG nennt dabei die Lebenssituation von Menschen.
Die LAG warnt vor einer Verschärfung bestehender struktureller Benachteiligungen.
Die LAG sagt, die Gefahr entstehe durch die Summe der Maßnahmen.
Die LAG fordert, bei Reformen nicht nur die Staatseinsparung zu betrachten.
Die LAG fordert auch die Frage, wer die tatsächlichen Kosten trägt.
Die LAG sagt, bei reduzierten Leistungen könnten Belastungen verlagert werden.
Als Ziel dieser Verlagerung nennt die LAG private Haushalte.
Die LAG schreibt, dort übernähmen Frauen häufig die Belastungen.
Die LAG nennt als Beispiele zusätzliche unbezahlte Pflege- und Betreuungsarbeit.
Die LAG nennt als weiteres Beispiel eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit.
Die LAG nennt als weiteres Beispiel den Verzicht auf notwendige Leistungen.
Die LAG sagt, das könne langfristig die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen beeinträchtigen.
Die LAG sagt, das könne auch Altersarmut und soziale Ungleichheit verstärken.
Forderungen der LAG und der Frauenbeauftragten
Die LAG schließt sich den Forderungen der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen an.
Die LAG fordert, alle sozialpolitischen Reform- und Sparmaßnahmen zu prüfen.
Die Prüfung soll verbindlich die Auswirkungen auf Frauen und Männer erfassen.
Die LAG fordert, geschlechterdifferenzierte Daten systematisch zu erheben.
Die LAG fordert, Verteilungsanalysen systematisch zu erheben.
Die LAG fordert, diese Analysen in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Die LAG fordert Gleichstellung als Querschnittsaufgabe verbindlich zu verankern.
Die LAG fordert diese Verankerung in allen sozialpolitischen Entscheidungen.
Die LAG fordert, die mittel- und langfristigen Folgen transparent darzustellen.
Die LAG fordert dabei eine Darstellung für Frauen und Männer.
Die LAG fordert besondere Aufmerksamkeit für Alleinerziehende.
Die LAG fordert besondere Aufmerksamkeit für pflegende Angehörige.
Die LAG fordert besondere Aufmerksamkeit für Menschen mit niedrigen Einkommen.
Die LAG fordert besondere Aufmerksamkeit für Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien.
Die LAG fordert eine Sozialpolitik, die Einsparungen nicht dort macht.
Die LAG nennt als Ort, an dem Einsparungen bestehende Ungleichheiten verschärfen würden.
Die LAG nennt als Ziel auch die weitere Verlagerung gesellschaftlich notwendiger Sorgearbeit ins Private.
Angaben zur Pressemitteilung
Die Pressemitteilung ist in Saarbrücken veröffentlicht worden.
Das Datum der Pressemitteilung ist der 2. September 2026.