Verbindlicher Gleichstellungscheck für sozialpolitische Reformen
Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbeauftragten Saarland fordert geschlechterdifferenzierte Daten und Transparenz über mittel- und langfristige Folgen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbeauftragten Saarland unterstützt die Forderung der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen nach einem verbindlichen Gleichstellungscheck bei sozialpolitischen Reformen.
Nach Ansicht der LAG zeigen die derzeit diskutierten Reform- und Einsparvorhaben deutlich, dass sozialpolitische Entscheidungen nicht geschlechtsneutral sind. Maßnahmen könnten Frauen und Männer wegen unterschiedlicher Lebens-, Erwerbs- und Familienverläufe in sehr unterschiedlichem Ausmaß betreffen. Gleichstellung müsse deshalb von Beginn an Bestandteil politischer Entscheidungen sein und dürfe nicht erst im Nachhinein geprüft werden.
In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass Frauen weiterhin den überwiegenden Anteil der unbezahlten Erziehungs-, Pflege- und Sorgearbeit übernehmen. Sie reduzierten häufiger ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen und verfügten deshalb im Durchschnitt über geringere Einkommen und niedrigere Rentenansprüche. Geschlechtsspezifische Unterschiede könnten sich auch bei der Alterssicherung zeigen, etwa bei der Absicherung durch eine Hinterbliebenenrente. Besonders deutlich würden diese strukturellen Unterschiede bei Alleinerziehenden, pflegenden Angehörigen und Frauen mit niedrigen Einkommen.
Vier Reformvorhaben im Blick
Mit Sorge bewertet die LAG mehrere derzeit diskutierte Reform- und Einsparvorhaben:
- Verkürzung des Elterngeldbezugs: Die geplante Verkürzung von 14 auf 12 Monate könne insbesondere Frauen treffen, die wegen der weiterhin ungleichen Verteilung von Familienarbeit längere Erwerbsunterbrechungen übernehmen.
- Zugang zu Pflegegraden: Ein erschwerter Zugang zu den Pflegegraden 1 bis 3 könne die finanzielle und organisatorische Belastung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erhöhen. Da Pflegearbeit nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet werde, seien auch hier geschlechtsspezifische Auswirkungen zu erwarten.
- Wohngeld: Einschränkungen beim Wohngeld könnten Menschen mit niedrigen Einkommen besonders stark treffen. Dazu gehörten überproportional viele Frauen, etwa wegen Teilzeitarbeit, Erziehungszeiten, Pflegeverpflichtungen oder niedriger Rentenansprüche.
- Unterhaltsvorschuss: Veränderungen beim Unterhaltsvorschuss beträfen in besonderem Maße Alleinerziehende und damit überwiegend Frauen. Eine Kürzung oder Einschränkung dieser Leistung würde die finanzielle Situation vieler Ein-Eltern-Familien zusätzlich belasten.
Auch die Diskussion um die rentenrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger mache deutlich, wie wichtig eine frühzeitige gleichstellungspolitische Bewertung sozialpolitischer Reformen sei. Pflege dürfe nicht unsichtbar bleiben, weder gesellschaftlich noch in der sozialen Sicherung.
Warnung vor zusätzlichen Belastungen
Nach Auffassung der LAG kann jede einzelne Maßnahme erhebliche Auswirkungen auf die Lebenssituation von Menschen haben. In ihrer Summe bestehe die Gefahr, dass bestehende strukturelle Benachteiligungen weiter verschärft werden. Bei politischen Reformen dürfe deshalb nicht allein betrachtet werden, wie viel der Staat einspart. Ebenso wichtig sei die Frage, wer die tatsächlichen Kosten dieser Einsparungen trage.
Wenn staatliche Leistungen reduziert würden, könnten finanzielle Belastungen und zusätzliche Sorgearbeit in private Haushalte verlagert werden. Dort würden sie häufig von Frauen aufgefangen, durch zusätzliche unbezahlte Pflege- und Betreuungsarbeit, durch eine Reduzierung der Erwerbstätigkeit oder durch den Verzicht auf notwendige Leistungen. Das könne langfristig nicht nur die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen beeinträchtigen, sondern auch Altersarmut und soziale Ungleichheit verstärken.
Forderungen der Frauenbeauftragten
Die LAG der kommunalen Frauenbeauftragten Saarland schließt sich den Forderungen der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen an:
- Alle sozialpolitischen Reform- und Sparmaßnahmen müssen verbindlich auf ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer geprüft werden.
- Geschlechterdifferenzierte Daten und Verteilungsanalysen müssen systematisch erhoben und in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
- Gleichstellung muss als Querschnittsaufgabe verbindlich in allen sozialpolitischen Entscheidungen verankert werden.
- Die mittel- und langfristigen Folgen politischer Maßnahmen für Frauen und Männer müssen transparent dargestellt werden.
- Besondere Aufmerksamkeit muss den Lebenslagen von Alleinerziehenden, pflegenden Angehörigen, Menschen mit niedrigen Einkommen und Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien gelten.
Die LAG fordert eine Sozialpolitik, die Einsparungen nicht dort vornimmt, wo sie bestehende Ungleichheiten verschärfen und gesellschaftlich notwendige Sorgearbeit weiter ins Private verlagern. Die Pressemitteilung ist mit Saarbrücken und dem Datum 2. September 2026 versehen.
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