St. Ingbert: Wählerverzeichnis für Integrationsbeiratswahl einsehbar

Am Sonntag, 8. November, wird in St. Ingbert der erste Integrationsbeirat gewählt. Wahlberechtigte können das Wählerverzeichnis von Montag, 19. Oktober, bis Freitag, 23. Oktober, bei der Abteilung Zentrale Dienste im Rathaus einsehen. Die Einsicht ist ausschließlich Wahlberechtigten gestattet.
Geöffnet ist montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr.
Wer noch nicht im Wählerverzeichnis steht, kann die Aufnahme bis einschließlich Freitag, 16. Oktober, beim Wahlamt der Stadt St. Ingbert beantragen. Wahlberechtigt sind unter anderem Ausländerinnen und Ausländer, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler mit deutscher Staatsbürgerschaft, Eingebürgerte sowie Kinder ausländischer Eltern, die durch Geburt in Deutschlandexterner Link, öffnet ein neues Fenster die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben.
Das Briefwahllokal öffnet am Donnerstag, 22. Oktober. Für die Briefwahl sind Wahlbenachrichtigung und Ausweis mitzubringen. Die genauen Öffnungszeiten stehen auf der Webseite der Stadt St. Ingbertexterner Link, öffnet ein neues Fenster.
Weitere Informationen zur Wahl des ersten Integrationsbeirats und zu den Kandidierenden enthält unser früherer Berichtexterner Link, öffnet ein neues Fenster.
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