St. Ingberter Stadtrat beschließt Pläne für Feuerwehrhaus und Wohngebiete

Der St. Ingberter Stadtrat beschloss Vorplanungen für ein neues Feuerwehrgerätehaus in Oberwürzbach, ein Wohnquartier an der Oststraße und Kaiserstraße sowie flexiblere Bauvorschriften in „Hobels I“.

Von Redaktion St. Ingbert1 Min. Lesezeit
Hände zweier Erwachsener besprechen kleine Holzmodelle auf einem fiktiven Bebauungsplan.

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Der St. Ingberter Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 28. Oktober 2026, mehrere Vorhaben zur Stadtentwicklung beschlossen. Dazu gehören die Vorplanung für ein neues Feuerwehrgerätehaus in Oberwürzbach und Schritte für zusätzliche Wohnbauflächen.

Neues Feuerwehrgerätehaus in Oberwürzbach

Die Vorplanung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses wurde als Grundlage für die weitere Planung beschlossen. Für das Projekt wird mit einer Förderung durch das Innenministerium gerechnet.

Außerdem billigte der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplans. Das bestehende Gebäude ist mehr als 50 Jahre alt und entspricht laut Mitteilung nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Der Plan schafft zugleich Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet mit zusätzlichem Wohnraum. Der Entwurf soll mindestens 30 Tage öffentlich ausgelegt werden. In dieser Zeit können sich Behörden, Nachbargemeinden und die Öffentlichkeit beteiligen.

Wohnbauflächen und mehr Spielraum für Umbauten

Für die ehemalige Hühnerfarm zwischen Oststraße und Kaiserstraße verabschiedete der Stadtrat das städtebauliche Konzept für das „Wohnquartier am blau“. Ziel ist es, dort neue Wohnbauflächen zu schaffen. Als nächster Schritt sollen die Verkehrserschließung mit dem Landesbetrieb für Straßenbau abgestimmt und die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Im Wohngebiet „Hobels I“ hob der Stadtrat die örtlichen Gestaltungsvorschriften aus dem Jahr 1991 auf. Die bisherigen Vorgaben passten teilweise nicht mehr zur bestehenden Bebauung und schränkten bauliche Veränderungen ein. Umbauten und Neubauten sollen künftig flexibler möglich sein. Die Bebauungspläne und die übrigen baurechtlichen Vorschriften bleiben bestehen.

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