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Schutzzeit für Gehölze endet am 30. September
Die Stadt Völklingen weist auf eine gesetzliche Schutzzeit für Gehölze hin.
Diese Schutzzeit endet am 30. September.
Nach Paragraph 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten diese Regeln bis dahin.
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Gehölze nicht abgeschnitten werden.
In der gleichen Zeit dürfen Gehölze auch nicht auf den Stock gesetzt werden.
In der gleichen Zeit dürfen Gehölze auch nicht beseitigt werden.
Die Regeln betreffen Hecken, Gebüsche und lebende Zäune.
Die Regeln betreffen außerdem bestimmte andere Gehölze.
Die Regelung dient dem Schutz von Vögeln und anderen Tieren.
Vögel und andere Tiere nutzen Gehölze als Lebensstätten.
Vögel und andere Tiere nutzen Gehölze auch als Fortpflanzungsstätten.
Die Stadt nennt umfangreiche Rückschnitt- und Rodungsarbeiten als Folge.
Solche Arbeiten können grundsätzlich erst ab dem 1. Oktober durchgeführt werden.
Die Stadt nennt eine Ausnahme von dieser Regel.
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind ausgenommen.
Diese Schnitte dienen der Beseitigung des jährlichen Zuwachses.
Auch Schnittmaßnahmen zur Gesunderhaltung von Bäumen sind ausgenommen.
Die Stadt nennt auch eine weitere Pflicht bei zulässigen Arbeiten.
Bei zulässigen Arbeiten muss Rücksicht auf vorhandene Nist- und Lebensstätten genommen werden.
Die Stadt sagt, das gilt für Tiere.