Saarwellingen: Finanzamt leitet Steuerverfahren gegen Gemeinde und Bürgermeister ein

Das Finanzamt Saarbrücken hat gegen Saarwellingen ein Bußgeldverfahren eingeleitet; gegen Bürgermeister Brünnet läuft ein Steuerstrafverfahren wegen Umsatzsteuererklärungen.

Von Saarwellingen aktuell2 Min. Lesezeit

Das Finanzamt Saarbrücken hat gegen die Gemeinde Saarwellingen ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gegen Bürgermeister Dr. Horst Brünnet läuft in seiner Funktion als Hauptverwaltungsbeamter ein Steuerstrafverfahren. Anlass sind verspätet eingereichte oder noch ausstehende Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2023 und 2024.

Im Mittelpunkt stehen unter anderem steuerliche Versäumnisse beim Verkauf sogenannter Ökopunkte. Diese ökologischen Ausgleichswerte können beispielsweise bei Eingriffen in die Natur durch Bauvorhaben eingesetzt werden. Nach einschlägiger Rechtsprechung sind die Verkäufe umsatzsteuerpflichtig; dies sei in den Vorjahren nicht korrekt berücksichtigt worden, teilte die Gemeinde mit. Die ausstehende Umsatzsteuernachzahlung für 2024 beläuft sich demnach auf rund 20.000 Euro.

Aufarbeitung soll bis Ende 2026 dauern

Die Gemeinde erklärt, sie habe im Januar 2025 von der steuerlichen Behandlung der Ökopunkte erfahren. Die Sachverhalte seien daraufhin aufgearbeitet und im Juli 2025 gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Körperschaftsteuererklärungen für die Jahre 2020 bis 2024 angezeigt worden. Die Umsatzsteuererklärung für 2023 habe damals noch nicht eingereicht werden können, weil die Erklärung für 2022 erst im Oktober 2025 vom damaligen Steuerberater vorgelegt worden sei.

Die Gemeinde hatte das Mandat des bisherigen Steuerberatungsbüros am 11. Februar 2025 beendet. Die Übergabe benötigter Unterlagen an die neu beauftragte Kanzlei habe sich erheblich verzögert. Nach wiederholten Aufforderungen und weiteren Schritten, darunter die Einschaltung der Steuerberaterkammer des Saarlandes, hätten die Unterlagen rund 16 Monate nach der Kündigung vollständig vorgelegen.

Bei der anschließenden Prüfung seien weitere Unstimmigkeiten aufgefallen. Nach bisherigem Kenntnisstand seien unter anderem Rechnungen fehlerhaft verbucht worden, sodass umsatzsteuerpflichtige Vorgänge unberücksichtigt geblieben seien. Die Gemeinde lasse diese Sachverhalte prüfen und kläre die daraus entstehenden steuerlichen Pflichten. Die vollständige Aufarbeitung soll nach derzeitiger Planung bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

„Wir nehmen die Angelegenheit sehr ernst und legen Wert auf eine transparente Information der Öffentlichkeit“, erklärte Bürgermeister Dr. Horst Brünnet. Die Gemeinde unterstütze die laufenden Ermittlungen und wolle zur vollständigen Aufklärung beitragen.

Rückfragen an die Gemeinde Saarwellingen sind an das Vorzimmer des Bürgermeisters unter 06838 9007-123 oder per E-Mail an [email protected] zu richten.

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