Hecken und Gehölze in Völklingen wieder zurückschneiden
Stadt weist auf Pflegepflichten und das Freihalten des Verkehrsraums hin
Mit dem Ende der Brut- und Setzzeit können Hecken und Gehölze in Völklingen wieder zurückgeschnitten oder entfernt werden. Darauf weist die Stadt mit Blick auf die notwendige Pflege privater Grundstücke hin.
Nach Angaben der Stadt bieten vor allem unbebaute, verwilderte Flächen sowie dichtes Gestrüpp Wildschweinen geeignete Rückzugsräume innerhalb von Siedlungsbereichen. Auch auf städtischen Flächen werden deshalb Hecken zurückgeschnitten, um solche Rückzugsmöglichkeiten zu verringern.
Die Pflege privater Flächen sei ein weiterer wichtiger Baustein, um den Tieren geeignete Rückzugsräume in Wohngebieten zu nehmen. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, ihre Flächen ordnungsgemäß zu pflegen. Insbesondere darf Bewuchs nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
Werden erforderliche Pflege- und Rückschnittarbeiten trotz entsprechender Hinweise nicht durchgeführt, kündigt die Stadtverwaltung an, die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen und notwendige Maßnahmen zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände einzuleiten.
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